Solarförderungen in Österreich 2026: EAG-Zuschüsse, Marktprämie & Netzanschluss
Österreich fördert Solarstrom hauptsächlich über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das zwei unterschiedliche Instrumente finanziert, die von der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) abgewickelt werden: einen einmaligen Investitionszuschuss für den Kauf und die Installation einer netzgekoppelten PV-Anlage samt Batteriespeicher sowie eine gleitende Marktprämie, die den Marktwert des ins Netz eingespeisten Stroms aufstockt und für größere Anlagen über wettbewerbliche Ausschreibungen vergeben wird. Beide werden über das EAG-Portal während zeitlich befristeter Fördercalls beantragt und stehen nicht ganzjährig offen. Der bundesweite Klima- und Energiefonds führt zusätzliche thematische und regionale Calls durch, und jedes der neun Bundesländer kann eigene, regional unterschiedliche Zusatzförderungen anbieten. Ein befristeter Nullsteuersatz (0 % USt) auf Wohn-PV bestand zwar, ist inzwischen aber ausgelaufen, sodass für Neuanschaffungen nun wieder der reguläre Steuersatz gilt. Förderumfang, Leistungskategorien, Fördercall-Fenster und etwaige Boni ändern sich häufig; prüfen Sie daher stets die aktuellen Zahlen, Fristen und Voraussetzungen an der offiziellen Quelle, bevor Sie sich festlegen.
Last updated September 2026
Österreich fördert Solarenergie hauptsächlich über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): einen einmaligen Investitionszuschuss und eine ausschreibungsbasierte Marktprämie, beide über die OeMAG in zeitlich befristeten Fördercalls, dazu Calls des Klima- und Energiefonds und Zuschüsse der Bundesländer. Der befristete Nullsteuersatz (0 % USt) ist ausgelaufen. Den Netzzugang regelt man mit dem lokalen Netzbetreiber. Bestätigen Sie die aktuellen Konditionen offiziell.
Anmeldung Ihrer Solaranlage beim Netz
Netzzugang und Einspeise-Anmeldung (Netzzugang / Zählpunkt über den Netzbetreiber)
Vor oder während der Installation einer PV-Anlage beantragt der Betreiber über das Kundenportal den Netzzugang beim lokalen Verteilnetzbetreiber (Netzbetreiber / DSO). Der Netzbetreiber prüft die verfügbare Anschlusskapazität und stellt anschließend einen Netzzugangsvertrag sowie einen Zählpunkt aus, damit der eingespeiste Strom gemessen und abgerechnet werden kann; ein konzessioniertes Elektrounternehmen reicht vor der Inbetriebnahme der Anlage die Fertigstellungsmeldung ein. Ein Netzeinspeisepunkt-Angebot des Netzbetreibers ist zudem Voraussetzung für die Beantragung der EAG-Förderungen. Für kleinere Anlagen gilt ein vereinfachter Netzzugang, und die nationale Regulierungsbehörde E-Control veröffentlicht den Rahmen und die Leitlinien, an die sich die Netzbetreiber halten.
EAG-Investitionszuschuss (Investitionszuschuss für PV und Speicher)
Abgewickelt von: EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG)
Ein einmaliger Investitionszuschuss zu den Kosten für die Errichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage samt eines zugehörigen, neu errichteten Batteriespeichers. Anträge werden ausschließlich über das EAG-Portal während periodischer, zeitlich befristeter Fördercalls eingereicht; nach einer ersten Zusage stellt die OeMAG einen Fördervertrag aus, und die Auszahlung erfolgt, sobald die Installation abgeschlossen ist und Rechnungen, Fotos und Prüfnachweise geprüft wurden. Die Anlagen werden in Leistungskategorien mit jeweils eigenen Reihungsregeln gruppiert.
Für wen es gedacht ist: Betreiber neuer oder erweiterter netzgekoppelter PV-Anlagen (und optional mitinstallierter Batteriespeicher), die vor der Antragstellung über die erforderlichen Genehmigungen und ein Netzeinspeisepunkt-Angebot ihres Verteilnetzbetreibers verfügen.
EAG-Marktprämie (gleitende Marktprämie)
Abgewickelt von: EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG)
Eine gleitende Marktprämie, die den ins Netz eingespeisten Strom fördert, indem sie den Referenz-Marktwert aufstockt und so über eine feste Förderdauer die Lücke zwischen den Erzeugungskosten erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis überbrückt. Die Förderung wird über wettbewerbliche Ausschreibungen vergeben, in denen die Anträge nach dem Preisgebot gereiht werden; sie hat für förderfähige Neuanlagen den früheren Einspeisetarif der OeMAG abgelöst, während bestehende Tarifverträge weiterlaufen. Sie richtet sich an größere PV-Anlagen oberhalb einer definierten Leistungsschwelle.
Für wen es gedacht ist: Betreiber größerer netzgekoppelter PV-Anlagen oberhalb der maßgeblichen Leistungsschwelle, die sich in der Ausschreibungsreihung durchsetzen und die EAG-Voraussetzungen erfüllen.
Nullsteuersatz (0 % USt auf Wohn-PV) — ausgelaufen
Abgewickelt von: Bundesministerium für Finanzen
Ein befristeter Nullsteuersatz, der für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen bei förderfähigen kleineren Wohnanlagen galt und die vorzeitige USt-Belastung entfallen ließ, anstatt sie zu bezahlen und wieder zurückzufordern. Er wurde als zeitlich befristete Maßnahme eingeführt, aus Gründen der Budgetkonsolidierung jedoch vorzeitig beendet; eine Übergangsregelung hielt ihn nur dort verfügbar, wo der zugrunde liegende Vertrag vor dem Stichtag abgeschlossen und die Anlage innerhalb des Übergangsfensters fertiggestellt wurde. Für Neuanschaffungen gilt nun wieder der reguläre USt-Satz, sodass diese Begünstigung für neue Projekte nicht mehr offensteht.
Für wen es gedacht ist: Früher Betreiber förderfähiger kleinerer Wohn-PV-Anlagen; für neue Verträge nicht mehr verfügbar, vorbehaltlich nur der vergangenen Übergangsregelung.
Klima- und Energiefonds
Abgewickelt von: Klima- und Energiefonds
Ein Bundesfonds, der thematische und regionale Förderprogramme für die Energiewende durchführt, darunter Calls rund um Photovoltaik und innovative oder reproduzierbare Solarprojekte sowie regionale Programme. Die Förderung wird über definierte, zeitlich befristete Einreichfristen gewährt und steht nicht dauerhaft offen; sie ergänzt das EAG, ohne es zu duplizieren.
Für wen es gedacht ist: Hängt vom jeweiligen Call ab; typische Zielgruppen sind Gemeinden, Unternehmen, Vereine und in manchen Programmen Privatpersonen sowie Forschungseinrichtungen.
Solarförderungen der Bundesländer
Abgewickelt von: Einzelne Bundesländer
Aufgrund der föderalen Struktur Österreichs können einzelne Bundesländer wie Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien eigene Förderprogramme für Photovoltaik und Speicher betreiben, die neben den bundesweiten EAG-Förderungen bestehen. Diese regionalen Programme werden von jedem Bundesland eigenständig gestaltet und abgewickelt, sodass ihre Verfügbarkeit, Bedingungen und Antragswege je nach Region variieren und sich von Jahr zu Jahr ändern können.
Für wen es gedacht ist: Haushalte, Unternehmen und andere Antragsteller im jeweiligen Bundesland, gemäß den eigenen Programmregeln dieses Bundeslandes.
Bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen — prüfen Sie die offizielle Quelle
Fördersätze, Tarifhöhen, Budgets, Förderschwellen und Fristen in Österreich ändern sich häufig, und mehrere Programme laufen mit begrenzten Budgets oder festen Einreichfenstern. Dieser Leitfaden beschreibt jedes Programm auf Mechanismus-Ebene und verlinkt auf die offizielle abwickelnde Stelle, damit Sie die aktuellen Konditionen für Ihr eigenes Projekt und Jahr bestätigen können. Legen Sie sich niemals allein aufgrund einer plakativen Zahl von einer Drittanbieter-Seite — auch dieser — auf einen Kauf fest.
Sobald Sie wissen, welche Programme infrage kommen, ist der praktische nächste Schritt ein qualifizierter lokaler Installateur, der die Anlage dimensionieren, die Netzanmeldung erledigen und die passenden Förderungen beantragen kann. Solarunternehmen in Österreich durchsuchen → auf PVFirms.
Offizielle Quellen
Jede Programmangabe auf dieser Seite stammt aus offiziellen Quellen von Regierung und Behörden. Bestätigen Sie die aktuellen Konditionen direkt:
- https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/
- https://www.oem-ag.at/de/foerderung/marktpraemien/
- https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/steuersatz-fuer-photovoltaikmodule.html
- https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/
- https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/1/Seite.2430320
- https://www.e-control.at/en/eigenverbraucher-mit-ueberschusseinspeisung
Solarförderprogramme in Österreich auf einen Blick
| Programm | Was es bewirkt | Offizielle Quelle |
|---|---|---|
| EAG-Investitionszuschuss (Investitionszuschuss für PV und Speicher) | Einmaliger Zuschuss für PV und Speicher | Offizielle Seite → |
| EAG-Marktprämie (gleitende Marktprämie) | Gleitende Prämie über Ausschreibungen | Offizielle Seite → |
| Nullsteuersatz (0 % USt auf Wohn-PV) — ausgelaufen | 0-%-USt-Begünstigung (nun ausgelaufen) | Offizielle Seite → |
| Klima- und Energiefonds | Bundesweite Klima- und PV-Calls | Offizielle Seite → |
| Solarförderungen der Bundesländer | Regionale Zusatzförderungen | Offizielle Seite → |
Frequently Asked Questions
Ist der Nullsteuersatz (0 % USt) auf Solarmodule 2026 in Österreich noch verfügbar?
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Nein. Der befristete Nullsteuersatz für Wohn-PV-Module ist ausgelaufen, und für Neuanschaffungen und Installationen gilt nun wieder der reguläre USt-Satz. Eine Übergangsregelung hielt den Nullsteuersatz zuvor nur für Verträge verfügbar, die vor dem Stichtag abgeschlossen und innerhalb des Übergangsfensters fertiggestellt wurden. Klären Sie die aktuelle steuerliche Behandlung für Ihr Projekt mit dem Bundesministerium für Finanzen oder einem Steuerberater ab.
Worin unterscheiden sich die beiden wichtigsten EAG-Förderungen?
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Der EAG-Investitionszuschuss ist ein einmaliger Zuschuss zu den Kosten für den Kauf und die Installation einer netzgekoppelten PV-Anlage samt optionalem Batteriespeicher. Die EAG-Marktprämie fördert hingegen den Strom, den Sie über eine feste Laufzeit ins Netz einspeisen, wird über wettbewerbliche Ausschreibungen vergeben und richtet sich an größere Anlagen. Beide werden von der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) abgewickelt und während zeitlich befristeter Fördercalls über das EAG-Portal beantragt.
Muss ich meine PV-Anlage beim Netz anmelden, bevor ich Strom einspeisen kann?
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Ja. Sie beantragen den Netzzugang bei Ihrem lokalen Verteilnetzbetreiber (Netzbetreiber / DSO), der die Anschlusskapazität prüft und einen Netzzugangsvertrag sowie einen Zählpunkt ausstellt. Ein konzessioniertes Elektrounternehmen reicht vor der Inbetriebnahme der Anlage die Fertigstellungsmeldung ein, und ein Netzeinspeisepunkt-Angebot des Netzbetreibers ist zudem vor der Beantragung der EAG-Förderung erforderlich. Die Regulierungsbehörde E-Control veröffentlicht den Rahmen, an den sich die Netzbetreiber halten.
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