Einspeisevergütung 2026: So funktioniert sie und warum Eigenverbrauch meist mehr bringt

By PVFirms Redaktion, Published on 2026-10-24 • 7 min read

Einspeisevergütung 2026: So funktioniert sie und warum Eigenverbrauch meist mehr bringt

Die Einspeisevergütung 2026 folgt einem einfachen Prinzip: Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins Netz einspeisen, zahlt Ihnen der Netzbetreiber einen festen Betrag. Wie hoch dieser Betrag ist, entscheidet sich am Tag der Inbetriebnahme. Danach bleibt er für die gesamte Förderdauer gleich.

Weniger bekannt ist, wie stark sich die Rahmenbedingungen für neue Anlagen zuletzt verändert haben. Seit dem Solarspitzengesetz gelten zusätzliche Regeln, und die Vergütung für kleine Neuanlagen liegt weit unter dem Preis, den Sie für Netzstrom bezahlen. Für die meisten Haushalte ist deshalb nicht die Vergütung die wichtigste Stellschraube, sondern der Eigenverbrauch.

Kurz gesagt:

  • Die EEG-Vergütung gilt 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Für Neuanlagen sinkt sie derzeit halbjährlich.
  • Volleinspeisung bringt einen höheren Satz pro kWh, lohnt sich aber nur, wenn Sie kaum Strom selbst nutzen können.
  • Für Neuanlagen seit 2025 gibt es bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung, und ohne Smart Meter ist die Einspeiseleistung begrenzt.
  • Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Strompreis und ist damit meist ein Mehrfaches der Vergütung wert.

So funktioniert die Einspeisevergütung nach dem EEG

Rechtsgrundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ausgezahlt wird die Vergütung von Ihrem Netzbetreiber, meist als monatlicher Abschlag mit Jahresabrechnung. Drei Faktoren bestimmen Ihren Satz:

  • Inbetriebnahmedatum: Maßgeblich ist der Tag, an dem die Anlage erstmals betriebsbereit in Betrieb genommen wurde.
  • Anlagengröße: Die Sätze sind gestaffelt, typischerweise mit Grenzen bei 10, 40 und 100 kWp. Eine Anlage mit 15 kWp erhält einen anteiligen Mischsatz: für die ersten 10 kWp den höheren, für den Rest den niedrigeren Wert.
  • Einspeiseart: Teileinspeisung mit Eigenverbrauch oder Volleinspeisung.

Degression: Warum der Zeitpunkt zählt

Für neu in Betrieb genommene Anlagen sinken die Sätze derzeit alle sechs Monate leicht, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Wer seine Anlage kurz vor einem Stichtag in Betrieb nimmt, sichert sich den etwas höheren Satz für die gesamte Laufzeit. Allzu sehr sollten Sie den Termin davon aber nicht abhängig machen: Ein paar Wochen ohne Anlage kosten meist mehr Stromersparnis, als die Degression ausmacht.

Einspeisevergütung aktuell: Wo Sie die gültigen Sätze finden

Die verbindlichen Werte für das jeweilige Halbjahr veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website, aufgeschlüsselt nach Größenklasse und Einspeiseart. Wir nennen hier bewusst keine Centbeträge, weil sie sich regelmäßig ändern und Ihr Satz vom genauen Inbetriebnahmedatum abhängt.

Prüfen Sie bei einem Angebot, mit welcher Vergütung der Solarteur rechnet. Seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnungen nennen den Satz, das zugrunde gelegte Datum und die Quelle. Fehlt diese Angabe, fragen Sie nach.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung: Was passt zu Ihnen?

Kriterium Teileinspeisung Volleinspeisung
Was passiert mit dem Strom Erst Eigenverbrauch, nur Überschuss ins Netz Gesamter Strom ins Netz
Vergütung pro kWh Basissatz Höherer Satz durch Zuschlag
Stromersparnis im Haus Ja, voller Strompreis je selbst genutzter kWh Keine
Geeignet für Fast alle Eigenheime Dächer ohne nennenswerten Verbrauch, z. B. Scheune, Garage, Nebengebäude
Formalitäten Standard Vor Inbetriebnahme und vor jedem Kalenderjahr beim Netzbetreiber anzeigen

Eine Volleinspeisung lohnt sich rechnerisch nur, wenn Sie kaum Strom zeitgleich nutzen können. Für ein bewohntes Einfamilienhaus ist die Teileinspeisung fast immer wirtschaftlicher. Ein Wechsel zwischen beiden Varianten ist grundsätzlich jährlich möglich, muss aber rechtzeitig vor Jahresbeginn gemeldet werden.

Auf großen Dächern gibt es eine dritte Option: zwei getrennt gemessene Anlagen, von denen eine den Eigenverbrauch deckt und die andere voll einspeist. Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, hängt von der Messtechnik und den Mehrkosten ab. Lassen Sie sich beide Varianten vom Solarteur durchrechnen.

Solarspitzengesetz: Was sich für neue Anlagen geändert hat

Im Februar 2025 trat das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft. Es soll verhindern, dass an sonnigen Mittagen mehr Strom eingespeist wird, als das Netz aufnehmen kann. Für Anlagen, die seitdem in Betrieb gehen, gelten nach unserem Kenntnisstand vor allem zwei Neuerungen:

  1. Keine Vergütung bei negativen Preisen: In Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen erhalten neue Anlagen keine Einspeisevergütung. Diese Zeiten werden jedoch an das Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt, sodass die Förderdauer entsprechend verlängert wird.
  2. Begrenzte Einspeiseleistung ohne Smart Meter: Solange kein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung installiert ist, dürfen viele Neuanlagen nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz abgeben. Selbst verbrauchen dürfen Sie weiterhin den gesamten erzeugten Strom.

Bestandsanlagen sind von diesen Regeln grundsätzlich nicht betroffen, solange ihre Betreiber nicht freiwillig wechseln. Die Details, etwa zu Ausnahmen und Übergangsfristen, erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber. Für die Praxis bedeutet das: Ein Speicher und ein gutes Energiemanagement werden wichtiger, weil sie Mittagsspitzen ins eigene Haus verlagern.

Eigenverbrauch oder einspeisen: Die Rechnung pro Kilowattstunde

Der Vergleich ist schnell gemacht. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Strom, den Sie sonst zum vollen Arbeitspreis kaufen würden. Bei vielen Haushalten liegt dieser Preis 2026 als Richtwert im Bereich von 30 bis 40 Cent. Die Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen beträgt seit Jahren nur einen Bruchteil davon.

Ein Rechenbeispiel mit bewusst einfachen Annahmen: Eine Anlage erzeugt 9.000 kWh im Jahr. Gelingt es Ihnen, den Eigenverbrauch von 2.000 auf 3.500 kWh zu steigern, werden 1.500 kWh nicht mehr eingespeist, sondern im Haus genutzt. Bei einem Strompreis von 35 Cent sparen Sie dafür 525 Euro, abzüglich der entfallenen Vergütung für diese Menge. Die Differenz bleibt klar zu Ihren Gunsten, egal welchen aktuellen Satz Sie einsetzen.

Eigenverbrauch steigern: sechs wirksame Hebel

  1. Verbraucher verschieben: Waschmaschine, Geschirrspüler und Trockner per Timer in die Mittagsstunden legen. Das kostet nichts und bringt oft spürbar mehr Eigenverbrauch.
  2. Stromspeicher: Ein Batteriespeicher verlagert Überschüsse in den Abend. Ob sich der Aufpreis rechnet, zeigt unser Beitrag zu Stromspeicher-Kosten.
  3. E-Auto mit Überschussladen: Eine PV-gesteuerte Wallbox lädt bevorzugt mit Solarstrom. Mehr dazu im Ratgeber E-Auto mit Solarstrom laden.
  4. Wärmepumpe: Über SG-Ready oder eine Energiemanagement-Schnittstelle kann sie Warmwasser bevorzugt bei Sonnenschein bereiten.
  5. Ost-West-Ausrichtung: Sie liefert über den Tag verteilt Strom statt einer hohen Mittagsspitze und passt damit oft besser zum Verbrauchsprofil.
  6. Energiemanagement: Ein Energiemanager steuert mehrere Verbraucher automatisch nach dem aktuellen Überschuss.

Wie stark diese Hebel die Wirtschaftlichkeit verbessern, zeigt die Szenariorechnung in Lohnt sich Photovoltaik 2026?.

Eine Anlage planen, die auf Eigenverbrauch ausgelegt ist

Ein guter Solarteur legt Ihnen nicht nur eine Ertragsprognose vor, sondern auch eine Eigenverbrauchsschätzung auf Basis Ihres Lastprofils. Fachbetriebe aus Ihrer Region finden Sie im Verzeichnis der Solarfirmen in Deutschland. PVFirms zeigt dort für jede Firma den Verifizierungsstatus, sodass Sie registergeprüfte Betriebe auf einen Blick erkennen. Für einen schnellen Vergleich lohnt auch das Verzeichnis der Installateure.

Begriffe wie Nennleistung, Steuerbox oder intelligentes Messsystem erklärt das PVFirms-Glossar. Alle Förderwege mit Links zu offiziellen Stellen bündelt der Leitfaden zu Solarförderungen in Deutschland.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?

Für 20 Kalenderjahre plus den Rest des Jahres, in dem die Anlage in Betrieb gegangen ist. Bei Neuanlagen, die unter das Solarspitzengesetz fallen, verlängert sich dieser Zeitraum um die Zeiten mit negativen Strompreisen, in denen keine Vergütung gezahlt wurde. Der Satz selbst bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.

Gilt die neue Einspeisevergütung auch für meine alte Anlage?

Nein. Ihr Vergütungssatz wurde am Tag der Inbetriebnahme festgelegt und ändert sich nicht, wenn für Neuanlagen andere Werte gelten. Auch die Regeln des Solarspitzengesetzes betreffen Bestandsanlagen grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie wechseln freiwillig in das neue Modell. Ihr Netzbetreiber kann Ihnen bestätigen, welche Regeln für Ihre Anlage gelten.

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Die feste Vergütung endet, die Anlage darf aber weiterlaufen. Ausgeförderte Anlagen können ihren Strom in der Regel weiter einspeisen und erhalten dafür einen marktorientierten Wert, der deutlich niedriger liegen kann. Für viele Betreiber lohnt es sich dann, den Eigenverbrauch auszubauen, etwa mit einem Speicher. Die aktuellen Übergangsregeln nennt Ihr Netzbetreiber.

Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?

In der Praxis meist nicht. Bei Steckersolargeräten wird der Überschuss üblicherweise unentgeltlich ins Netz abgegeben, weil sich Abrechnung und Messung für die kleinen Mengen nicht lohnen. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht ausschließlich durch den Eigenverbrauch. Ein Balkonkraftwerk rechnet sich deshalb vor allem in Haushalten mit Grundlast tagsüber.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Bei den meisten privaten Dachanlagen nicht. Einnahmen aus Anlagen, die unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG fallen, sind einkommensteuerfrei, bei Einfamilienhäusern bis 30 kWp. Details zu Grenzen und Sonderfällen erläutert unser Beitrag zur Photovoltaik-Förderung 2026.

So holen Sie mehr aus Ihrem Solarstrom heraus

Lassen Sie sich bei der Planung zwei Varianten rechnen: eine mit und eine ohne Speicher oder Energiemanagement. Seriöse Fachbetriebe für diese Planung finden Sie im PVFirms-Firmenverzeichnis für Deutschland, filterbar nach Region und Verifizierung.