Photovoltaik Förderung 2026: Alle Förderwege für Ihre PV-Anlage im Überblick
By PVFirms Redaktion, Published on 2026-10-24 • 7 min read

Einen großen Bundeszuschuss, der einfach einen Teil der Rechnung übernimmt, gibt es für private Dachanlagen 2026 nicht. Die Photovoltaik Förderung 2026 funktioniert in Deutschland anders: über Steuerentlastungen, eine gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Strom, zinsgünstige Kredite und regionale Programme. Zusammengenommen machen diese Bausteine eine PV-Anlage oft deutlich günstiger, als der Angebotspreis vermuten lässt.
Dieser Ratgeber erklärt, wie jeder Förderweg funktioniert, wer zuständig ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Konkrete Fördersätze und Zinsen nennen wir bewusst nicht, weil sie sich regelmäßig ändern. Die aktuellen Konditionen finden Sie immer bei der jeweils zuständigen Stelle.
Kurz gesagt:
- Die wichtigste PV-Förderung für Privathaushalte ist steuerlicher Natur: 0 % Umsatzsteuer beim Kauf und steuerfreie Erträge für typische Hausdachanlagen.
- Für eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber eine Vergütung nach dem EEG, festgelegt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
- Der KfW-Kredit 270 finanziert PV-Anlage und Speicher, beantragt wird er über Ihre Bank, und zwar vor Projektbeginn.
- Länder und Kommunen fördern zeitweise Speicher, Balkonkraftwerke oder Mieterstrom. Die Budgets sind oft schnell ausgeschöpft.
Photovoltaik Förderung 2026: die fünf Bausteine auf einen Blick
| Baustein | Art der Förderung | Zuständig | Was Sie tun müssen |
|---|---|---|---|
| Nullsteuersatz | 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Montage | Finanzverwaltung | Nichts, der Solarteur stellt ohne USt. in Rechnung |
| Einkommensteuerbefreiung | Erträge und Entnahmen steuerfrei | Finanzamt | Prüfen, ob Ihre Anlage unter die Grenzen fällt |
| EEG-Einspeisevergütung | Feste Vergütung je eingespeister kWh | Netzbetreiber, Regeln: Bundesnetzagentur | Anlage anmelden, im Marktstammdatenregister eintragen |
| KfW-Kredit 270 | Zinsgünstiges Darlehen | KfW über Ihre Hausbank | Antrag vor Auftragsvergabe |
| Länder und Kommunen | Zuschüsse, oft für Speicher oder Sonderfälle | Land, Stadt, Stadtwerke | Programm suchen, Antrag meist vor Kauf |
Die ersten drei Bausteine stehen praktisch jedem Eigentümer eines Einfamilienhauses offen. Kredit und regionale Programme sind optional und hängen von Ihrer Finanzierung und Ihrem Wohnort ab.
Nullsteuersatz PV: 0 % Umsatzsteuer statt Zuschuss
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Begünstigt sind Module, Wechselrichter, Stromspeicher, Unterkonstruktion und die Montage, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird. Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung pauschal als erfüllt.
Praktisch bedeutet das: Auf Ihrer Rechnung steht für die PV-Komponenten keine Umsatzsteuer, und Sie müssen nichts beantragen. Früher war es üblich, sich die Umsatzsteuer über die Regelbesteuerung vom Finanzamt zurückzuholen. Das ist für die meisten Privathaushalte nicht mehr nötig. Arbeiten, die nicht unmittelbar zur Anlage gehören, etwa eine Dachsanierung, werden weiterhin regulär besteuert. Der Nullsteuersatz gilt übrigens auch für Balkonkraftwerke und nachgerüstete Speicher.
Steuerfreie Erträge: die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
Neben der Umsatzsteuer entfällt für viele Anlagen auch die Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus kleineren PV-Anlagen steuerfrei. Für Einfamilienhäuser liegt die Grenze bei 30 kWp. Bei Gebäuden mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten wird je Einheit gerechnet, und pro Steuerpflichtigem gilt eine Gesamtgrenze von 100 kWp.
Für Sie heißt das: keine Einnahmenüberschussrechnung, keine Abschreibung, kein Gewinn, den Sie versteuern müssten. Die Regeln wurden seit ihrer Einführung mehrfach nachjustiert. Bei Mehrfamilienhäusern, mehreren Anlagen oder gewerblicher Mitnutzung lohnt deshalb eine kurze Rückfrage beim Steuerberater.
EEG-Einspeisevergütung: Förderung über 20 Jahre
Den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, speisen Sie ins Netz ein. Dafür zahlt Ihnen der Netzbetreiber eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Satz richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße und bleibt dann für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gleich. Für Neuanlagen sinkt er schrittweise, die aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Wichtig für die Planung: Seit 2025 gelten für neue Anlagen zusätzliche Regeln, etwa bei negativen Strompreisen. Wie Voll- und Teileinspeisung funktionieren und warum Eigenverbrauch meist mehr wert ist, erklärt unser Beitrag zur Einspeisevergütung 2026.
KfW-Kredit Photovoltaik: Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard"
Wer die Anlage nicht aus eigenen Mitteln bezahlen möchte, kann das Programm 270 der KfW nutzen. Es finanziert PV-Anlagen und Batteriespeicher für Privatpersonen, Unternehmen und weitere Antragsteller. So läuft es ab:
- Angebot einholen: Sie brauchen ein konkretes Angebot mit den förderfähigen Kosten.
- Bank ansprechen: Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, meist Ihre Hausbank.
- Vor Projektbeginn beantragen: Der Kredit muss beantragt sein, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Planungsleistungen gelten in der Regel nicht als Vorhabenbeginn.
- Zinsen vergleichen: Der Zinssatz hängt von Laufzeit, Bonität und Sicherheiten ab. Prüfen Sie, ob ein normaler Ratenkredit oder die Baufinanzierung im Einzelfall günstiger ist.
Der KfW-Kredit ist kein Zuschuss. Er lohnt sich vor allem, wenn die Konditionen besser sind als die Alternativen Ihrer Bank. Die aktuellen Bedingungen stehen im Merkblatt des Programms auf der KfW-Website.
Förderprogramme Solar in Bundesländern und Kommunen
Neben dem Bund fördern einige Länder, Städte und Stadtwerke zeitweise eigene Projekte. Typische Förderziele sind Batteriespeicher, Balkonkraftwerke, PV auf Mehrfamilienhäusern, Mieterstrom oder die Kombination mit Gründach. Weil Programme oft mit festen Budgets starten und schnell ausgeschöpft sind, gibt es keine verlässliche Dauerliste.
So finden Sie aktuelle Angebote für Ihren Wohnort:
- Förderdatenbank des Bundes: Suche nach Bundesland und Förderbereich „Energieeffizienz und erneuerbare Energien".
- Landesenergieagentur: Die meisten Länder betreiben eine Energieagentur mit Übersicht über laufende Programme.
- Stadt oder Gemeinde: Klimaschutz- oder Umweltamt, oft mit eigenen Zuschüssen für Balkonkraftwerke.
- Stadtwerke: Manche Versorger fördern Speicher oder bieten Bonusprogramme für Kunden.
Lesen Sie die Bedingungen genau. Fast immer gilt: Antrag vor Auftragsvergabe. Prüfen Sie zudem, ob sich Programme kombinieren lassen oder ob eine Förderung die andere ausschließt. Wenn Sie über ein Mehrparteienhaus nachdenken, lohnt außerdem ein Blick auf unseren Ratgeber zu Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.
Die richtige Reihenfolge: So sichern Sie sich jede Förderung
Die häufigste Förderfalle ist ein Auftrag, der zu früh unterschrieben wird. Halten Sie sich an diese Reihenfolge:
- Förderrecherche zuerst: Land, Kommune und Stadtwerke prüfen, bevor Sie Angebote einholen.
- Angebote vergleichen: Mindestens drei Angebote mit gleichem Leistungsumfang. Achten Sie darauf, dass der Nullsteuersatz korrekt ausgewiesen ist.
- Finanzierung und Zuschüsse beantragen: KfW-Kredit und regionale Programme vor der Auftragsvergabe.
- Auftrag vergeben: Erst nach Zusage oder Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
- Anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, damit die Einspeisevergütung fließt. Die Schritte erklärt unser Ratgeber PV-Anlage anmelden.
Ob sich die Anlage nach allen Entlastungen rechnet, zeigt unsere Beispielrechnung in Lohnt sich Photovoltaik 2026?.
Einen Solarteur finden, der die Förderlandschaft kennt
Ein erfahrener Fachbetrieb weiß, welche regionalen Programme gerade laufen, und plant die Anlage so, dass sie unter die steuerlichen Grenzen fällt. Im Verzeichnis der Solarfirmen in Deutschland listet PVFirms mit Stand Oktober 2026 insgesamt 691 Unternehmen. Sie können nach Bundesland und Kategorie filtern oder direkt das Installateur-Verzeichnis nutzen.
Achten Sie auf den Verifizierungsstatus im Profil: Bei verifizierten Firmen hat PVFirms Handelsregistereintrag, Umsatzsteuer-ID und mindestens einen echten Kunden anhand von Dokumenten geprüft. Eine Übersicht aller Förderwege mit Links zu den offiziellen Stellen bietet der Leitfaden zu Solarförderungen in Deutschland. Wie andere europäische Länder fördern, vergleicht unser englischsprachiger Überblick über Solarförderungen in Europa.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 einen Zuschuss vom Staat für eine PV-Anlage?
Einen bundesweiten Investitionszuschuss für private Dachanlagen gibt es derzeit nicht. Der Bund fördert über den Nullsteuersatz, die Einkommensteuerbefreiung, die EEG-Vergütung und den KfW-Kredit 270. Direkte Zuschüsse kommen allenfalls von Ländern, Kommunen oder Stadtwerken. Diese Programme sind meist befristet, deshalb lohnt sich vor dem Kauf eine gezielte Suche für Ihren Wohnort.
Wird ein Stromspeicher gefördert?
Für Speicher gilt ebenfalls der Nullsteuersatz, auch beim Nachrüsten. Zudem kann er über den KfW-Kredit 270 mitfinanziert werden. Einige Länder und Städte haben in der Vergangenheit eigene Speicherzuschüsse angeboten, oft gekoppelt an Bedingungen wie eine Mindestgröße der PV-Anlage. Ob aktuell ein Programm in Ihrer Region läuft, erfahren Sie bei der Landesenergieagentur oder Ihrer Kommune.
Kann ich die KfW-Förderung nachträglich beantragen?
Nein. Der Kredit muss über die Bank beantragt werden, bevor Sie den Auftrag verbindlich erteilen. Wer zuerst unterschreibt und dann die Finanzierung klärt, verliert den Anspruch. Unverbindliche Angebote und Beratungsgespräche sind dagegen unproblematisch. Klären Sie im Zweifel mit Ihrer Bank, was im konkreten Fall als Vorhabenbeginn gilt.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Bei Anlagen, die unter die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG fallen, nicht. Das betrifft die meisten Einfamilienhäuser mit Anlagen bis 30 kWp. Die Einnahmen aus der Einspeisung bleiben dann einkommensteuerfrei, und Sie müssen sie nicht in der Steuererklärung angeben. Bei größeren oder mehreren Anlagen sollten Sie die Lage mit einem Steuerberater klären.
Lohnt es sich, auf ein neues Förderprogramm zu warten?
In der Regel nicht. Die wichtigsten Entlastungen gelten dauerhaft, und regionale Zuschüsse sind selten so hoch, dass sie ein Jahr ohne Stromersparnis ausgleichen. Zudem sinkt die Einspeisevergütung für Neuanlagen schrittweise. Sinnvoller ist es, laufende Programme zu prüfen und das Projekt dann zügig umzusetzen.
Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Land oder Ihre Kommune gerade ein Programm anbietet, und holen Sie dann vergleichbare Angebote ein. Passende Fachbetriebe aus Ihrer Region finden Sie im PVFirms-Verzeichnis der Solarfirmen in Deutschland, kostenlos und ohne Registrierung.